Staatsleistungen an die katholische Kirche in Sachsen
Nach dem Ende der Monarchie 1919 versuchte die sächsische Regierung ab 1921 mit dem neugegründeten Bistum Meißen einen Finanzierungsvertrag auszuhandeln, der eine dauerhafte Geldrente für das Bistum sowie Subventionen für die kirchlichen Einrichtungen vorsah. 1922 kam es zur Verschärfung des Konflikts, als die sächsische Regierung sämtliche Zahlungen einstellen wollte. Durch die Intervention Pacellis bei Reichspräsident Friedrich Ebert konnte die sächsische Regierung zurück an den Verhandlungstisch geholt werden. Der in der Folgezeit erarbeitete Vertragsentwurf scheiterte jedoch 1927 im Sächsischen Landtag.
Literatur
ASCHOFF, Hans-Georg, Staatsleistungen an die Katholische Kirche in Preußen, Hannover,
Sachsen, sowie den Mittel- und Kleinstaaten, in: GATZ, Erwin (Hg.), Geschichte des
kirchlichen Lebens in den deutschsprachigen Ländern seit dem Ende des
18. Jahrhunderts. Die Katholische Kirche, Bd. 6: Die Kirchenfinanzen, Freiburg
im Breisgau / Basel / Wien 2000, S. 163-195.
MEIER, Heinrich, Die katholische Kirche in Sachsen in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts. Eine Untersuchung zur Rechts- und Verfassungsgeschichte, Leipzig
1974.
SCHARNAGL, Anton, Finanzwesen, in: Lexikon für Theologie und Kirche 4 (1932), Sp. 7-9.