Gesamtsteuerverband der acht bayerischen Diözesen

Der Gesamtsteuerverband - kurz: Gesamtverband - der acht bayerischen Diözesen wurde am 27. Dezember 1921 gegründet. Grundlage dafür war das bayerische religionsgesellschaftliche Steuergesetz vom 27. Juli 1921, durch das für die katholische Kirche eine Landeskirchensteuer eingeführt wurde. Der Gesamtsteuerverband war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nahm die Steuerangelegenheiten der bayerischen katholischen Kirche nach den gesetzlichen Vorgaben des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes und der Satzung der kirchlichen Steuerverbandsvertretung wahr. Dazu übertrugen ihm die Diözesen ihre Steuerbefugnisse. Der Gesamtsteuerverband verteilte die Kirchensteuereinnahmen nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Bistümer, nachdem seine eigenen Verpflichtungen und Ausgaben berücksichtigt worden waren. Das Leitungsgremium war mit jeweils zwei Vertretern jeder Diözese, dem Bischof bzw. einem von ihm bestellten Vertreter sowie einem gewählten Laien, besetzt. Der Gesamtepiskopat musste die getroffenen Entscheidungen allerdings bestätigen. Dessen ungeachtet blieben die Bistümer bei ihren Finanzangelegenheiten unabhängig.
Literatur
Bayerisches religionsgesellschaftliches Steuergesetz vom 27. Juli 1921; Schlagwort Nr. 48.
KARG, Theodor, Die Einführung der Landeskirchensteuer in Bayern, in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte 29 (1960), S. 237-244.
REH, Jonas, Der Abschluss der Amerika-Anleihe der bayerischen Diözesen im Jahr 1926 unter der Federführung des Bamberger Erzbischofs Jakobus von Hauck, in: Historischer Verein Bamberg. Berichte 154 (2018), S. 151-184, hier 164 f.
Empfohlene Zitierweise
Gesamtsteuerverband der acht bayerischen Diözesen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1706, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1706. Letzter Zugriff am: 23.04.2024.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 26.06.2019.
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