TEI-P5
Die katholisch-theologische Fakultät in Erlangen wurde 1812 errichtet. Mit dem
Entwurf für einen Erlass des Württembergischen Kultusministeriums vom 15. August
1816 sollten die Befugnisse der
Fakultät geregelt werden. Allerdings wurde nach dem Tod Friedrichs I. im November 1816
umgehend die Zusammenlegung der Erlanger katholisch-theologischen Fakultät mit der Tübinger
Universität in Angriff genommen. Sie wurde mit Elass vom 25. Oktober 1817, der durch
mehrere Organische Bestimmungen im folgenden Jahr ergänzt wurde, vollzogen. Damit war der
Entwurfs für einen Erlass vom 15. August 1816 hinfällig.
Hier besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf.
Online seit 20.01.2020. Als PDF anzeigen
Entwurf eines Erlasses des Württembergischen Kultusministeriums vom 15. August 1816
Hier besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf.
Literatur
Friedrich I. von Württemberg; Biographie
Nr. 4815
.

HAGEN, August, Geschichte der Diözese Rottenburg, Bd. 1, Stuttgart 1956,
S. 310-322.
Organischen Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen
katholisch-theologischen Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen
Wilhelms I. von Württemberg vom 22. Januar 1818; Schlagwort
Nr. 3322
.

Verordnung Friedrichs I. von Württemberg, das General-Vikariat, die katholische
Landes-Universität und das Priester-Seminar in Ellwangen betreffend, vom
28. September 1812; Schlagwort Nr. 3314
.

Empfohlene Zitierweise
Entwurf eines Erlasses des Württembergischen Kultusministeriums vom 15. August 1816, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3316, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3316. Letzter Zugriff am: 18.06.2025.