Deklaration der in Frankfurt vertretenen Regierungen an den Heiligen Stuhl vom 24. Juli 1818, Artikel 4

"Die für die Bildung junger Candidaten des geistlichen Standes schon bestehenden bischöflichen Seminarien zu Rottenburg und Meersburg, Fulda und Mainz werden erhalten werden.
Da wo dergleichen noch nicht bestehen, wird Sorge getragen werden, entweder, daß neue Seminarien errichtet, oder die jungen Cleriker in eines der schon in der Provinz bestehenden aufgenommen werden.
Die Bischöfe werden Niemanden darin aufnehmen, der nicht neben erprobten Sitten in einer öffentlich zu erstehenden Prüfung sich der Aufnahme würdig gezeigt hat. Die Aufgenommenen erhalten den zur Erlangung der höheren Weihen nöthigen Tischtitel von ihrem Landesherrn.
Die Provinz wird künftig ihre academischen Lehranstalten haben, auf welchen sich die Candidaten des geistlichen Amts in den theologischen Wissenschaften bilden können."
Quellen
Deklaration der in Frankfurt vertretenen Regierungen an den Heiligen Stuhl vom 24. Juli 1818 [Auszug], in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 1: Staat und Kirche vom Ausgang des alten Reichs bis zum Vorabend der bürgerlichen Revolution, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 104, S. 241-245, hier 243 [deutscher Text].
Empfohlene Zitierweise
Deklaration der in Frankfurt vertretenen Regierungen an den Heiligen Stuhl vom 24. Juli 1818, Artikel 4, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3336, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3336. Letzter Zugriff am: 05.12.2024.
Online seit 20.01.2020.
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