Deutsche Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

1921 gründeten das Rote Kreuz, das Diakonische Werk, der Caritasverband, der spätere Paritätische Wohlfahrtsverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden die "Reichsarbeitsgemeinschaft der Hauptverbände der Freien Wohlfahrtspflege" als gemeinsame Interessenvertretung. 1924 ging aus ihr die "Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege" hervor.
Die freie, also nichtstaatliche Wohlfahrtspflege hat eine lange Tradition in Deutschland. Allerdings bestimmte die Weimarer Reichsverfassung die Wohlfahrt zu einer Aufgabe des Staates (Art. 7). Das breite Engagement der genannten Verbände blieb jedoch bestehen, was zu potentiellen Konflikten und einer Rechtsunsicherheit führte. 1926 erkannte der Staat durch die dritte Verordnung zur Durchführung des Reichsgesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen die Wohlfahrtsverbände an.
Quellen
Die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 11. August 1919, in: Reichsgesetzblatt 152 (1919), S. 1383-1418, hier 1384, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 15.01.2019).
Literatur
FLIERL, Hans, Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege. Aufbau, Finanzierung, Geschichte, Verbände, München 21992, S. 150-152.
LANGNER, Carsta, Formierte Zivilgesellschaft. Zum Korporatismus in Deutschland 1945 und 1989, Frankfurt am Main / New York 2018, S. 57-67.
Empfohlene Zitierweise
Deutsche Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3474, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3474. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 20.01.2020.
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